Welche Laserklasse gilt für eurolaser-Systeme?

Schluss mit den Gerüchten - die Wahrheit über Laserklassen

Seit Beginn des industriellen Einsatzes von Laserstrahlung besteht für Laserstrahlquellen und Lasermaschinen eine Kennzeichnungspflicht in Form einer Klassifizierung. Entscheidend für die Zuordnung zu einer bestimmten Laserklasse sind die Laserleistung, die Wellenlänge des Lasers und die daraus resultierenden Sicherheitsaspekte.

Trotzdem kommt es vielfach zu Missverständnissen, Falschauslegungen bis hin zum Etikettenschwindel. Ob nun von rein wirtschaftlichen Interessen getrieben oder aus Unwissenheit - diese Fragen sind nur schwer zu beantworten. Deshalb klären wir Sie auf!

Etikettenschwindel?

  • Lasermaschinen, die für die Materialbearbeitung ausgelegt sind, müssen stets der Laserklasse 4 zugeordnet werden.
  • Eine Umhausung oder Einkapselung ändert nicht die Laserklasse - Laserklasse 4 bleibt für das Produkt bestehen.
  • Für eine Zulassung in der EU muss für alle Maschinen im Normalbetrieb der Bedienbereich der Laserklasse 1 bzw. 2 zugeordnet sein. Das gilt natürlich auch für alle eurolaser-Systeme.

eurolaser-Systeme

  • sind im Bedien- und Handling-Bereich sicher und wie Laserklasse 1 zu behandeln
  • sind TÜV geprüft und CE-konform
  • verfügen über ein umfassendes Sicherheitskonzept
  • benötigen keine gesonderten Schutzräume oder Kabinen
  • können ohne Schutzbrille bedient werden
  • sind auf Grund ihrer freien Zugänglichkeit effizient und flexibel nutzbar
  • verhindern durch ihr ergonomisches Sicherheitskonzept unnötige Manipulationen

Lassen Sie sich durch unseren Experten für Lasersicherheit ausführlich und individuell beraten!


Welcher Klasse gehört ein Laser und ein Laserprodukt nach EN60825-1 an?

  • Laserklassen 1 (1; 1M) sind Laser und Laserprodukte, von denen keinerlei gefährliche Laserstrahlung ausgeht. Zum einen gilt die Strahlung (λ 400….700 nm) als ungefährlich und/oder zum Anderen gibt es keine Sekundärgefahren die von einem Laserprodukt der Laserklasse 1 ausgehen. (Laserleistung: < 25µW ≡ 0,000025W)
    Beispiel: DVD-Player; Laserdrucker
  • Laser und Laserprodukte, die den Laserklassen 2 (2;2M) zugeordnet werden, verfügen über eine zugängliche und sichtbare Laserstrahlung. (Laserleistung: ≤ 1mW ≡ 0,001W)
    Beispiel: Laserpointer
  • Laser und Laserprodukte, die den Laserklassen 3 (3R;3B) zugeordnet werden, zeichnen sich durch eine zugängliche Laserstrahlung (λ 302,5….106 nm) aus, welche für das menschliche Auge, in besonderen Fällen auch für die Haut, gefährlich sein kann. Hier ist die Einhaltung bestimmter Schutzvorschriften notwendig.
    (Laserleistung: 1 … 500mW ≡ 0,5W)
    Beispiel: Show- und Disco-Laser
  • Laser und Laserprodukte, die der Laserklasse 4 zugeordnet sind, zeichnen sich durch eine leistungsstarke Laserstrahlung (λ 302,5….106 nm) aus, die innerhalb des Gefahrenbereichs bei direkter, reflektierter oder z.T. gestreuter Strahlung zu Schäden an Augen und Haut führen kann. Ebenso besteht die Möglichkeit von Brand- und Explosionsgefahr – den sogenannten Sekundärgefahren. Hier ist die Einhaltung wichtiger Schutzvorschriften notwendig.
    Beispiel: Lasergravierer für die Materialbearbeitung; Laserschneidsystem

Grundsätzlich gilt daher:

  • Lasermaschinen, die für die Materialbearbeitung ausgelegt sind, müssen auf Grund der Wellenlänge des Laserlichts sowie der hohen Leistungsdichte stets der Laserklasse 4 zugeordnet werden.
  • Die Sekundärgefahren, wie mögliche toxische Prozessemissionen, und das Risiko, brennbare Materialien zu entzünden, bedingt ebenfalls die Laserklasse 4.
  • Lasermaschinen, die für die Materialbearbeitung (Laserklasse 4 – Zuordnung) ausgelegt sind, müssen für den Betreiber sicher ausgelegt sein. Das bedeutet, der Bedien- und Handlingbereich muss durch geeignete Schutzmaßnahmen der Laserklasse 1 oder 2 zugeordnet sein.
  • Dies bedeutet jedoch für die Lasermaschine selbst keine Neuklassifizierung – die Laserklasse 4 bleibt für das Produkt weiterhin bestehen.

Welche Laserbearbeitungsmaschinen werden angeboten?

1. Geschlossene Bauweise


                                                                           

Höchste Sicherheit gegen:                   
- auftretende Laserstrahlung
- Streustrahlung
- Bewegte Massen
- Lärm
- Prozessemissionen

Einschränkungen im Betrieb:
- zügige Arbeitsabläufe
- Zugriff & Handhabung
- Prozesskontrolle
- Flexibilität
- Brandbekämpfung


2. Offene Bauweise

                                                            

Höchste Sicherheit gegen:                       

- keine hohe Sicherheit

Einschränkungen im Betrieb:         

- auftretende direkte Laserstrahlung
- Streustrahlung
- evtl. ungeschützte bewegte Massen
- evtl. Kontamination durch Prozessemissionen
- evtl. erhöhte Brandgefahr


3. Bedingt offene Bauweise mit intelligenten Sicherheitslösungen

                                                 

                                                        

     Vorteile im Betrieb und höchste Sicherheit gegen:

- auftretende Laserstrahlung
- Streustrahlung
- Bewegte Massen
- Lärm
- Prozessemissionen
- zügige Arbeitsabläufe

- Zugriff + Handhabung
- Prozesskontrolle
- Flexibilität
- Raumnutzung
- Brandbekämpfung

Was bedeutet das in der Praxis?

Jede gewerblich genutzte Laserbearbeitungsmaschine, welche einen Laser der Schutzklasse 4 beinhaltet, ist und bleibt in Deutschland daher anmeldepflichtig gegenüber den Aufsichtsbehörden und Berufsgenossenschaften. Eine Umhausung oder Einkapselung des Systems ändert diese Tatsache nicht! Das heißt, jeder Bearbeitungslaser ist grundsätzlich anmeldepflichtig! Die Handhabung der Anmeldepflicht ist in anderen Ländern der EU sowie EU-Übergreifend individuell aber oft ähnlich geregelt.

Eine geschlossene Bauweise in Form einer Kapselung der Gesamtanlage ist nicht unbedingt empfehlenswert. Hier zeigt sich in der Regel die von der räumlichen Ausdehnung gemessen, größte Laserklasse 4 Zone und gleichzeitig das erhöhte Risiko zum unerlaubten Eingriff in die Gefahrenzone. Die Zonen in der Laserstrahlung auftreten kann, sollten eher so klein wie möglich ausgelegt sein und ein Überbrücken von Sicherheitseinrichtungen, wie es oft an der Tagesordnung ist, überflüssig machen. Zügige Arbeitsabläufe und gute Handling-Eigenschaften sind nur bei der bedingt offenen Bauweise gegeben.

Die von eurolaser angebotene Bauweise kann daher auf eine Vollkapselung verzichten und verbindet die Vorteile der Sicherheitsaspekte mit denen der praktikablen Anwendung. Auf der einen Seite ist der Bediener vor Gefahren wie austretender Laserstrahlung, Streustrahlung oder auch Prozessemissionen durch eine verkapselte Laserstrahlführung geschützt. Auf der anderen Seite hat er die Möglichkeit, dank der guten Handling-Eigenschaften, zügig zu arbeiten, den Schneidprozess zu kontrollieren und die volle Flexibilität zu erhalten.

Für die Bedien- und Handlingbereiche, in denen sich der Maschinenbediener bewegt, muss für eine Zulassung in der EU und damit auch in Deutschland zwingend die Laserklasse 1 bzw. 2 eingehalten werden. Laserbearbeitungsmaschinen, die vollkommen eingekapselt sind bieten nur scheinbar höchste Sicherheit. In der Praxis werden Sicherheitseinrichtungen häufig überbrückt oder zurückgebaut, um unzureichende Bedienmöglichkeiten zu umgehen.

Konsequenzen von Veränderungen an den Sicherheitseinrichtungen:

  • Sie bringen sich und andere dadurch in erhöhte Gefahr
  • Sie machen sich nach geltendem Recht strafbar
  • Umbauten können im Brandfall nur schwierig gelöscht werden
  • Umbauten sind ergonomisch oft fragwürdig

Auf welche Dinge müssen Sie vor dem Kauf eines Lasersystems achten?

1. Fragen Sie gezielt danach, welche Laserklasse während des ordnungsgemäßen Gebrauchs (Normalbetrieb) besteht.

2. Schauen Sie sich die Praxistauglichkeit der Lasermaschine an, achten Sie vor allem auf Sicherheit in Bezug zur praktischen Bedienbarkeit.

3. Fragen Sie, welche Sicherheitsauflagen Sie für die Inbetriebnahme erfüllen müssen und lassen sich diese schriftlich vom Hersteller bestätigen.

4. Fragen Sie gezielt nach Risikobewertungen die für die CE-Kennzeichnungen notwendig sind und nachvollziehbaren Prüfsiegeln (bspw. vom TÜV).

5. Fragen Sie konkret nach Einrichtungen, die Risiken durch Sekundärgefahren wie mögliche toxische Prozessemissionen und das Entzünden brennbarer Materialien minimieren.

6. Lassen Sie sich die Lasersysteme vor dem Kauf mit der von Ihnen geforderten Anwendung vorführen.

Fazit:

Die Systeme von eurolaser sind so konfiguriert, dass im normalen Betrieb stets die Laserklasse 1 bzw. 2 eingehalten wird. Das bedeutet, der Bediener arbeitet im normalen Betrieb des Gerätes stets sicher und ohne Gefährdung.

Sie sparen Zeit – mit Sicherheit

Die Arbeitsabläufe sind bei eurolaser entscheidend auf Praxistauglichkeit hin optimiert. Positionieren Sie das Material ohne Umwege auf der Bearbeitungsfläche und entnehmen Sie geschnittene Teile direkt nach dem Schneiden. Mit der intelligenten Lösung von eurolaser erhalten Sie maximale Flexibilität bei gleichzeitig höchster Sicherheit. Sie benötigen keinen Schutzraum und keine Schutzbrillen im Betrieb.

Eine ergonomische Arbeitsweise und wirtschaftlicher Betrieb sind weiterhin möglich. Die effizienten Absaug- und Filterkonzepte sorgen auch bei schwierigen Emissionen für eine absolut bedenkenlose Arbeitsumgebung.


Durchdachtes Sicherheitskonzept

Wir haben die Erfahrung gemacht, dass große Hauben und Absperrzäune von Bedienern häufig missachtet und überbrückt werden. Der Arbeitsablauf kommt ins Stocken und es geht wertvolle Arbeitszeit verloren. Natürlich ist das nicht im Sinne des Erfinders. Umso wichtiger ist es ein Sicherheitskonzept zu schaffen, dass den Arbeitsfluss nicht behindert.

Bei eurolaser überwachen Lichtschranken und Stoß-Schutz-Sensoren, neben der Abschirmung der Laserstrahlung, den korrekten Ablauf des Bearbeitungsvorgangs und sorgen für eine hohe Sicherheit am Arbeitsplatz.

Der langfristig sichere Betrieb einer Lasermaterialbearbeitungsmaschine lässt sich nicht allein an einer kompletten Umhausung definieren. Viele Faktoren dienen dem Sicherheitsaspekt, manche vernachlässigen jedoch den praktischen Betrieb. eurolaser bietet durch eine intelligente Lösung ein Höchstmaß an Sicherheit ohne Kompromisse.

Vorteile der eurolaser-Bauweise im Überblick:

  • maximale Flexibilität
  • höchste Sicherheit
    -gegen Laserstrahlung
    -Streustrahlung
    -Emissionsausbreitung
    -Zugriff während der Bearbeitung
    -gegen Brandgefahr
  • ergonomische Arbeitsweise
  • wirtschaftlicher Betrieb
  • rechtliche Sicherheit
  • konsequente Absaugkonzepte
  • TÜV geprüft, CE-konform

Das umfassende Sicherheitskonzept:

  • Konstruktiver Zugriffschutz vor Laserstrahlung
  • Laseremissions-Signalleuchte
  • Redundante Überwachungssensorik
    -IR-Sensoren über der Bearbeitungsfläche
    -IR-Sensoren im Strahlengang
    -Laseremissionskontrolle
    -Stoßschutz-Sensorik
    -gegen Brandgefahr
  • Keine Behinderung der Arbeitsabläufe durch Sicherheitseinrichtungen
  • Sicherheitsschlüssel – Hauptschalter für Laser
  • Laseremissions-Signalleuchte
  • Untere Tischabsaugung mit Flammschutzkonzept (RP)
  • Mitgeführte obere effiziente 360° Kopfabsaugung

Lassen Sie sich durch unseren Experten für Lasersicherheit ausführlich und individuell beraten!

 
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